GERICHTSGUTACHTEN
Gerichtsgutachten können ausschließlich von Gerichten in Auftrag gegeben werden. Inwieweit ein Richter dem Ergebnis eines Gerichtsgutachtens folgt, oder in seiner Entscheidung davon abweicht, obliegt der freien richterlichen Beweiswürdigung.
Sollten Sie für eine anstehende gerichtliche Auseinandersetzung ein Gutachten benötigen, erstelle ich gerne ein Sachverständigengutachten für Sie.