LEISTUNGEN
- Zweite Meinung zu einem beschädigten Textil für Reinigungen und Wäschereien.
- Erstellen von Gutachten zu Textilien, die einem gewerblichen Wasch- oder Reinigungsprozess unterzogen wurden.
• für Gerichte im gesamten Bundesgebiet (Gerichtsgutachten)
• für Versicherungen, Firmen, Einrichtungen und Privatpersonen im gesamten Bundesgebiet (Privatgutachten) - Zeitwertbestimmung von Textilien (Fragestellung: Was war das Textil vor dem Schadenseintritt durch den gewerblichen Wasch- oder Reinigungsprozess noch wert?).
- Fachliche Einschätzung von Textilreinigungsreklamationen für Endkunden.
- Beratung zu Wasch-, Reinigungs- und Ausrüstungsverfahren für Textilien.
- Beratung von Kirchengemeinden und Klöstern bei der Pflege von Paramenten.
- Beratung von staatlichen, kommunalen und privaten Museen zu Pflege und Werterhalt textiler Exponate.
- Beratung von Theatern und Fundusverwaltungen zu Pflege und Werterhalt von Kostümen.
„Die öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen der Handwerkskammer Freiburg sind Experten auf ihrem Fachgebiet, die einen Eid darauf abgelegt haben, ihre Aufgaben gewissenhaft zu erfüllen, Gutachten unparteiisch und nach bestem Wissen und Gewissen zu erstatten und die Sachverständigenordnung der Handwerkskammer Freiburg zu beachten.“
(Quelle: Handwerkskammer Freiburg)
Mehr Informationen finden Sie auf der
Website der Handwerkskammer Freiburg.